199



YouTuber & Co 

meint, sondern die bewusste Auswahl und Verwendung der medienfähigen

Portale. Social-Media-Kanäle, in denen sich die private Nutzung von Inhalten

nicht auf einfache Weise einstellen lässt, solltest du so lange meiden, bis si­

cher ist, dass ausschließlich von dir autorisierte Personen auf deine Videos

zugreifen können.

Niemand wird auf ein erfrischendes Bad im Meer verzichten, weil die Gefahr

des Ertrinkens besteht. Vernünftiger ist es, die Tücken des Meeres kennenzu­

lernen, nicht ins unbekannte Wasser zu springen, gut vorbereitet zu sein und

am besten auch noch Schwimmen zu erlernen. Im Meer der sozialen Medien

gelten ähnliche Verhaltensregeln, um möglichen Schaden vorzubeugen und

zu verhindern.

Einem Video über den Kinderfasching und einem männlichen Rotkäppchen

kann Jahre später der Betroffene, inzwischen selber Vater von zwei Kindern,

Erheiterndes wie Erhellendes abgewinnen und für eigene, pädagogisch kluge

Entscheidungen nutzen.

Nutze daher die Medienportale nur dann zur Ausdehnung der Reichweite,

wenn du ganz sicher bist, dass die halbe Welt Gast in deinem Privatleben

sein soll.

Anders ist die Situation beim Verein, Unternehmen oder bei einer wissen­

schaftlichen Einrichtung. Da kannst du mit einem Mausklick die Welt medial

erobern – oder es wenigstens versuchen.

YouTuber & Co

Dass du als aktiver YouTuber oder Nutzer anderer sozialer Netzwerke den

gültigen Rechtsnormen Videos betreffend unterliegst, beschreibt ausführlich

und auf aktuellem Stand [28].

ƒ Für Videos, die du hergestellt hast, besitzt du die Urheberrechte.

ƒ Für die Musikverwendung musst du eine Genehmigung des Urhebers

der Musik haben. Zusätzlich kann die Verwendung von Musik gegenüber

dem Inhaber der Nutzungsrechte der Musik kostenpflichtig sein.

ƒ Musik, die unter die Creative-Common-(CC-)Lizenzierung (Seite 196)

fällt, darf häufig, aber nicht immer, kostenfrei verwendet werden. Konkre­

te Aussagen dazu findest du als Lizenzhinweis zu dem entsprechenden

Musikwerk.